Versand Zeitschrift «reformiert» seit Nov. 2019
Mit der Annahme der Teilrevision der Kirchenordnung gilt neu, dass die Zeitschrift «reformiert.» allen reformierten Haushalten zugestellt werden muss. Der Kirchenrat hat am 16.1.19 beschlossen: Jedes mündige Mitglied der Landeskirche hat gemäss Kirchenordnung Art. 91 Anrecht auf ein gedrucktes Exemplar der Zeitung "reformiert". Die Kirchgemeinden lassen die Zeitung jedem Mitglied unentgeltlich zukommen. Die Erfahrung zeigt, dass in der Regel ein Exemplar pro Haushalt ausreichend ist. Jedes Mitglied ist frei, die Zeitung individuell abzubestellen, wenn es sie nicht beziehen möchte.
Seit November 2019 stellen wir den Vorgaben des Kirchenrates Folge leistend die Zeitschrift «reformiert.» allen reformierten Haushalten zu. Wenn Sie dennoch auf die Mitgliederzeitschrift der Kantonalkirche verzichten möchten, können Sie diese bei uns im Sekretariat mit einem Brief oder E-Mail abbestellen oder das untenstehende Abmeldeformular ausfüllen.